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22. Mai 2026

Bei Gerichtsverhandlungen zuschauen (live)

Beste Date-Idee und auch noch gratis 👀 Das geht ohne Anmeldung und ohne dass du irgendwas mit Jura zu tun haben musst und es sind wirklich echte Gerichtsverhandlungen. Schau am besten vorher online, wann und wo welche Termine stattfinden, damit du nicht umsonst hingehst. Ganz wichtig: Filmen ist verboten. Und: Wenn die Richter am Anfang der Verhandlung reinkommen, stehen alle einmal auf. Es kann sein, dass die Richterin dich fragt, wer du bist - dann sagst du einfach, dass du zuschauen möchtest und nicht am Verfahren beteiligt bist. Der Öffentlichkeitsgrundsatz steht in § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Die Öffentlichkeit wird in bestimmten Fällen ausgeschlossen, z. B. bei Sexualstraftaten (§ 171b II GVG), jugendlichen Angeklagten (§ 48 JGG) oder Scheidungen (§ 170 GVG). Bei prominenten Verfahren kann wegen des Andrangs eine Anmeldung nötig sein.

Die Juristen

"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch über eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.

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vor einem Tag01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

Also die einzige Erklärung, die theoretisch noch möglich wäre, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren über die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das müssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nämlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” für die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MüKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MüKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).