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14. Mai 2026

ELTERN hängen Tür aus! Erlaubt?

Also dass die Tür gleich gespr3ngt wird, hätte ja nicht sein müssen.... Tipp 1: Wenn deine Eltern dir tatsächlich über längere Zeit oder immer wieder ohne Grund die Tür aushängen oder andere Sachen machen, mit denen du nicht einverstanden bist, solltest du das auf jeden Fall ansprechen. Vielleicht findet ihr eine gemeinsame Lösung, vielleicht hilft es, wenn du ihnen das Video hier zeigst. Tipp 2: Wenn das nicht funktioniert oder du Angst vor einem Gespräch mit deinen Eltern hast, kannst du dich auch an jemand anderen wenden, z.B. deine Großeltern, den Vertrauenslehrer in der Schule oder deine Trainerin im Sportverein. Tipp 3: Außerdem gibt es die “Nummer gegen Kummer”, wo du dich kostenlos und anonym beraten lassen kannst. (Telefon: 116 111 oder Website: nummergegenkummer.de) Tipp 4: Wenn das alles nichts hilft, kannst du dich auch an das Jugendamt vor Ort wenden. Du hast ein Recht darauf, dich dort beraten zu lassen (§ 8 Absatz 2 vom Achten Buch des Sozialgesetzbuchs). Tipp 5: Und wenn es um körperliche Gewalt geht, kannst du dich natürlich auch an die Polizei wenden! Die Infos kommen von der Pressestelle des Deutschen Kinderhilfswerks und dem Rechtsanwalt Argiris Balomatis (Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein).

Die Juristen

"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch über eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.

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14. Mai 2026

ELTERN hängen Tür aus! Erlaubt?

Also dass die Tür gleich gespr3ngt wird, hätte ja nicht sein müssen.... Tipp 1: Wenn deine Eltern dir tatsächlich über längere Zeit oder immer wieder ohne Grund die Tür aushängen oder andere Sachen machen, mit denen du nicht einverstanden bist, solltest du das auf jeden Fall ansprechen. Vielleicht findet ihr eine gemeinsame Lösung, vielleicht hilft es, wenn du ihnen das Video hier zeigst. Tipp 2: Wenn das nicht funktioniert oder du Angst vor einem Gespräch mit deinen Eltern hast, kannst du dich auch an jemand anderen wenden, z.B. deine Großeltern, den Vertrauenslehrer in der Schule oder deine Trainerin im Sportverein. Tipp 3: Außerdem gibt es die “Nummer gegen Kummer”, wo du dich kostenlos und anonym beraten lassen kannst. (Telefon: 116 111 oder Website: nummergegenkummer.de) Tipp 4: Wenn das alles nichts hilft, kannst du dich auch an das Jugendamt vor Ort wenden. Du hast ein Recht darauf, dich dort beraten zu lassen (§ 8 Absatz 2 vom Achten Buch des Sozialgesetzbuchs). Tipp 5: Und wenn es um körperliche Gewalt geht, kannst du dich natürlich auch an die Polizei wenden! Die Infos kommen von der Pressestelle des Deutschen Kinderhilfswerks und dem Rechtsanwalt Argiris Balomatis (Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein).

336 Videos

vor einem Tag00:53

BMW gemopst: Wie viel Strafe?

Das mit den iPhones war hart! Aber irgendwie checke ich's auch. Die Strafe richtet sich nicht nur danach, wie hoch der Schaden ist. Da spielt viel rein, die Motivation, die Vorgeschichte, ob der Täter es wiedergutmachen möchte usw. (§ 46 StGB). Wir sprechen im Video über echte Fälle von der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und auch wichtig bei Geldstrafen: Jemand, der viel Geld verdient, bekommt für die gleiche Tat in der Regel eine höhere Strafe als jemand, der wenig verdient - damit es beiden ähnlich weh tut. Wie schlimm die Strafe im Vergleich war, erkennst du deswegen am besten daran, wie viele "Tagessätze" gegeben wurden und nicht an der Gesamtsumme. Im Fall vom unterschlagenen BMW war der Täter schon vorbestraft, aber eher mit geringen Strafen und nicht wegen vergleichbarer Taten. Außerdem war er schon wieder ein paar Jahre straffrei. Weder machte er im Ermittlungsverfahren noch bei Gericht Angaben. Er zeigte keine Reue. Der BMW gelangte nicht zurück.   Der Paketbote hat bei insgesamt 8 Paketen mit iPhones (ca. 5.100 €) so getan, als wären sie richtig zugestellt worden und hat sie weitergegeben an unbekannte Hintermänner. Er war nicht vorbestraft, hat Reue gezeigt und die Tat gestanden, aber nicht verraten, wer die Hintermänner waren, die ihn beauftragt haben sollen. Es handelte sich um eine geplante Tat zum Nachteil einer Vielzahl von Personen, die iPhones bestellt hatten. Außerdem hat er seine berufliche Tätigkeit zur Tatbegehung missbraucht.   Und auch wichtig: Zusätzlich zu den Strafen müssen die Täter in der Regel auch den entstandenen Schaden und die Kosten für den Gerichtsprozess bezahlen.

vor 7 Tagen01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

Also die einzige Erklärung, die theoretisch noch möglich wäre, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren über die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das müssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nämlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” für die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MüKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MüKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).