Ich will dich f1**en - BelÀstigung mit Worten erlaubt?
âSiehâs doch als Komplimentâ - oder wie genau meint der Bundesgerichtshof das, wenn er sagt, dass solche Aussagen nicht strafbar sind? Die Antwort ist bisschen komplizierter: Laut Bundesgerichtshof verletzen die Aussagen, um die es in der Entscheidung ging, nĂ€mlich (in erster Linie) die seggsuelle Selbstbestimmung des Opfers und nicht seine Ehre. Kann man auch anders sehen. Das Strafgesetz der Beleidigung in § 185 StGB schĂŒtzt aber nur die Ehre. FĂŒr die seggsuelle Selbstbestimmung gibt es eigene Gesetze, nĂ€mlich die §§ 174 ff. StGB. Aus Sicht des BGH passt die Beleidigung deshalb nicht auf solche FĂ€lle. Das heiĂt aber nicht, dass das Gericht der Meinung ist, es wĂ€re okay, sowas zu sagen. Es heiĂt nur, dass es ein Gesetz, was solche Aussagen verbietet, aktuell eben (noch) nicht gibt. Seggsuelle BelĂ€stigung ist gemÀà § 184i StGB strafbar, wenn es Körperkontakt gab. GegenĂŒber Kindern kann man sich auch ohne Körperkontakt unter den Voraussetzungen von § 176a StGB strafbar machen.