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5. September 2018

Beruf Hip Hop DJ: Zwischen Schlafmangel & Party Life

DJ sein - ein Job, der mehr ist als nur Party. Musik machen und selbst dabei mitfeiern klingt nach viel Spaß. Heißt aber auch: wenig Schlaf und dabei hochkonzentriert bleiben. Auf einer Party aufzulegen kann also ganz schön anstrengend sein! Als DJ ist man außerdem für die Stimmung einer Party verantwortlich. Mit der Feierlaune kann es bei schlechter Musik sehr schnell vorbei sein. Denn: Mit dem DJ steht und fällt die Party!

follow me.reports

Bei dem interaktiven Reportageformat follow me.reports nehmen dich Hannah, Aminata, Jakob, Robin und Pablo mit in spannende Lebenswelten junger Menschen.

follow me.reports gibt es auch hier:

5. September 2018

Beruf Hip Hop DJ: Zwischen Schlafmangel & Party Life

DJ sein - ein Job, der mehr ist als nur Party. Musik machen und selbst dabei mitfeiern klingt nach viel Spaß. Heißt aber auch: wenig Schlaf und dabei hochkonzentriert bleiben. Auf einer Party aufzulegen kann also ganz schön anstrengend sein! Als DJ ist man außerdem für die Stimmung einer Party verantwortlich. Mit der Feierlaune kann es bei schlechter Musik sehr schnell vorbei sein. Denn: Mit dem DJ steht und fällt die Party!

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vor 2 Monaten18:35

Rechte Angriffe, leere Kassen: Jugendclubs in Gefahr?

Subkultur, Safe space, Zusammenhalt – das bedeuten Jugendclubs für Jule (24) und Aaron (21). Die beiden engagieren sich ehrenamtlich in Jugendclubs in Ostdeutschland – Jule im Klubhaus Saalfeld und Aaron im AJZ Chemnitz. Unser Host Pablo besucht die beiden, lässt sich die Jugendzentren zeigen – Jule unterstützt er bei der Küfa (Küche für alle), mit Aaron hilft er an der Bar während eines Metalkonzerts. Er möchte wissen: Welche (politischen) Herausforderungen sehen die beiden in ihrem Ehrenamt? Was macht ihnen am meisten Spaß? Haben sie Angst, Zielscheibe rechter Gewalt zu werden? Und: Wieso finden sie die Arbeit in den Jugendclubs heutzutage besonders wichtig? Hinweis: Einstufung der AfD als rechtsextremistisch: Die AfD wurde vom Verfassungsschutz am 2. Mai zunächst als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft – diese Einstufung muss nun aber noch von Gerichten überprüft werden. Bis zum Gerichtsurteil gilt eine sogenannte “Stillhaltezusage”, laut der der Verfassungsschutz die AfD nur noch als “Verdachtsfall” bezeichnen darf. Wichtig: All das betrifft nicht die bereits bestehenden Einstufungen der AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen – diese gelten weiterhin als gesichert rechtsextrem. Quellen: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-stillhaltezusage-bundesverfassungsgericht-100.html https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html