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11. Dezember 2019

Kraftwerk blockiert: Klima-Retter oder Krimineller?

Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Störung öffentlicher Betriebe. So lautet die Anklage gegen vier junge Klimaaktivist*innen. Sie sind früh morgens an einem Novembertag 2017 in das Kohlekraftwerk in Weisweiler eingebrochen und haben den Betrieb für einen halben Tag lahmgelegt. Jetzt droht ihnen nicht nur die Verurteilung im Strafprozess, sondern auch noch eine Klage auf Schadensersatz von RWE in Höhe von 2 Millionen Euro.

follow me.reports

Bei dem interaktiven Reportageformat follow me.reports nehmen dich Hannah, Aminata, Jakob, Robin und Pablo mit in spannende Lebenswelten junger Menschen.

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11. Dezember 2019

Kraftwerk blockiert: Klima-Retter oder Krimineller?

Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Störung öffentlicher Betriebe. So lautet die Anklage gegen vier junge Klimaaktivist*innen. Sie sind früh morgens an einem Novembertag 2017 in das Kohlekraftwerk in Weisweiler eingebrochen und haben den Betrieb für einen halben Tag lahmgelegt. Jetzt droht ihnen nicht nur die Verurteilung im Strafprozess, sondern auch noch eine Klage auf Schadensersatz von RWE in Höhe von 2 Millionen Euro.

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vor 2 Monaten18:35

Rechte Angriffe, leere Kassen: Jugendclubs in Gefahr?

Subkultur, Safe space, Zusammenhalt – das bedeuten Jugendclubs für Jule (24) und Aaron (21). Die beiden engagieren sich ehrenamtlich in Jugendclubs in Ostdeutschland – Jule im Klubhaus Saalfeld und Aaron im AJZ Chemnitz. Unser Host Pablo besucht die beiden, lässt sich die Jugendzentren zeigen – Jule unterstützt er bei der Küfa (Küche für alle), mit Aaron hilft er an der Bar während eines Metalkonzerts. Er möchte wissen: Welche (politischen) Herausforderungen sehen die beiden in ihrem Ehrenamt? Was macht ihnen am meisten Spaß? Haben sie Angst, Zielscheibe rechter Gewalt zu werden? Und: Wieso finden sie die Arbeit in den Jugendclubs heutzutage besonders wichtig? Hinweis: Einstufung der AfD als rechtsextremistisch: Die AfD wurde vom Verfassungsschutz am 2. Mai zunächst als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft – diese Einstufung muss nun aber noch von Gerichten überprüft werden. Bis zum Gerichtsurteil gilt eine sogenannte “Stillhaltezusage”, laut der der Verfassungsschutz die AfD nur noch als “Verdachtsfall” bezeichnen darf. Wichtig: All das betrifft nicht die bereits bestehenden Einstufungen der AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen – diese gelten weiterhin als gesichert rechtsextrem. Quellen: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-stillhaltezusage-bundesverfassungsgericht-100.html https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html