12. Juni 2020
Warum muslimische Richterinnen Kopftuch ablegen müssen! | Franziska Schreiber
Anfang des Jahres 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Rechtsreferendarinnen darf in bestimmten Situationen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Ich erkläre euch in diesem Video, warum ich auch gegen das Kopftuch bei Gericht bin. Und: Das Thema “Kopftuch” ist auch bei Lehrerinnen umstritten. Warum ich finde, dass auch Lehrerinnen im Unterricht besser kein Kopftuch tragen sollten, das seht ihr in diesem Video. Wenn ihr euch für die juristische Einordnung des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht für Rechtsreferendarinnen interessiert: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil aus Hessen bestätigt. Demnach darf das Land Hessen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch bei bestimmten Tätigkeiten, z.B. als Richterin und Staatsanwältin, verbieten. Obwohl es in der konkreten Entscheidung nur um Rechtsreferendarinnen geht, können die umfassenden Ausführungen auch für (fertig ausgebildete) Richterinnen gelten, weil das Gericht explizit auf die besondere Situation bei Gericht eingeht, wo der Staat hoheitlich gegenüber dem Bürger tätig wird. Da eine Verbotsregelung für religiöse Symbole für Rechtsreferendarinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen Ländersache ist, kann jedes Bundesland das regeln, wie es möchte. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass ein Verbot von religiösen Symbolen nicht zwingend ist, das heißt: Keine Rechtsposition überwiegt die andere so sehr, dass es zwingend ein Verbot oder eine Erlaubnis geben muss. Es ist den Bundesländern somit freigestellt, selbst zu entscheiden, wie sie das gesetzlich regeln. Die Signalwirkung dieser Entscheidung besteht aber darin, dass die Bundesländer jetzt das Kopftuch mit entsprechenden Gesetzen wie in Hessen definitiv verbieten können. Das Gericht hat also Bundesländern, die ein Verbot von religiösen Symbolen anstreben, den Weg in Richtung Verbot geebnet.
Franziska Schreiber
Schluss mit politischen Diskursen, die nur schwarz-weiß kennen. Franziska Schreiber weiß: Das geht auch anders.
12. Juni 2020
Warum muslimische Richterinnen Kopftuch ablegen müssen! | Franziska Schreiber
Anfang des Jahres 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Rechtsreferendarinnen darf in bestimmten Situationen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Ich erkläre euch in diesem Video, warum ich auch gegen das Kopftuch bei Gericht bin. Und: Das Thema “Kopftuch” ist auch bei Lehrerinnen umstritten. Warum ich finde, dass auch Lehrerinnen im Unterricht besser kein Kopftuch tragen sollten, das seht ihr in diesem Video. Wenn ihr euch für die juristische Einordnung des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht für Rechtsreferendarinnen interessiert: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil aus Hessen bestätigt. Demnach darf das Land Hessen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch bei bestimmten Tätigkeiten, z.B. als Richterin und Staatsanwältin, verbieten. Obwohl es in der konkreten Entscheidung nur um Rechtsreferendarinnen geht, können die umfassenden Ausführungen auch für (fertig ausgebildete) Richterinnen gelten, weil das Gericht explizit auf die besondere Situation bei Gericht eingeht, wo der Staat hoheitlich gegenüber dem Bürger tätig wird. Da eine Verbotsregelung für religiöse Symbole für Rechtsreferendarinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen Ländersache ist, kann jedes Bundesland das regeln, wie es möchte. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass ein Verbot von religiösen Symbolen nicht zwingend ist, das heißt: Keine Rechtsposition überwiegt die andere so sehr, dass es zwingend ein Verbot oder eine Erlaubnis geben muss. Es ist den Bundesländern somit freigestellt, selbst zu entscheiden, wie sie das gesetzlich regeln. Die Signalwirkung dieser Entscheidung besteht aber darin, dass die Bundesländer jetzt das Kopftuch mit entsprechenden Gesetzen wie in Hessen definitiv verbieten können. Das Gericht hat also Bundesländern, die ein Verbot von religiösen Symbolen anstreben, den Weg in Richtung Verbot geebnet.
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