4. August 2021
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
Wer entscheidet, wann oder wie wir sterben? Paulina besucht Helmut Feldmann in Marl. Vor 25 Jahren bekam Helmut die Diagnose COPD, schon Helmuts Schwester verstarb an der unheilbaren Lungenerkrankung. Den Kampf seiner Schwester zu beobachten, hat Helmut eines verdeutlicht: Auf das langsame Ersticken zu warten, kommt für ihn nicht in Frage. Deshalb hat er eine Klage eingereicht, um sein Recht auf Suizidbeihilfe einzufordern. Er ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um selbst entscheiden zu dürfen, wie er stirbt. Helmut forderte, Unterstützung bei der Selbsttötung von Dritten bekommen zu können. Ein Verein soll ihm ein Medikament zur Verfügung stellen, dessen Einnahme zum Tod führt. Diese Hilfestellung wurde im Jahr 2015 als „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten. Für unheilbar kranke Menschen bedeutete dies, dass sie keine Möglichkeit mehr hatten, sich selbstbestimmt und gewaltlos zu suizidieren. Helfende Ärzt:innen oder Vereine hätten sich damit strafbar gemacht. Helmut klagte gegen das Verbot. Und tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2020 für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Was vorher ein Verbrechen war, ist nun keins mehr. Helmuts Streit vor Gericht hat ihm die Freiheit zurückgegeben, den Zeitpunkt seines Todes zu wählen. Er erklärt Paulina, wie man Frieden schließt und was für ihn der beste Tod ist.
Schuld und Sühne
Bei Schuld & Sühne führen euch Paulina und Laura durch die Welt der Kriminalität. Spannende Fälle, Fakten und alles rund um True Crime.
4. August 2021
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
Wer entscheidet, wann oder wie wir sterben? Paulina besucht Helmut Feldmann in Marl. Vor 25 Jahren bekam Helmut die Diagnose COPD, schon Helmuts Schwester verstarb an der unheilbaren Lungenerkrankung. Den Kampf seiner Schwester zu beobachten, hat Helmut eines verdeutlicht: Auf das langsame Ersticken zu warten, kommt für ihn nicht in Frage. Deshalb hat er eine Klage eingereicht, um sein Recht auf Suizidbeihilfe einzufordern. Er ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um selbst entscheiden zu dürfen, wie er stirbt. Helmut forderte, Unterstützung bei der Selbsttötung von Dritten bekommen zu können. Ein Verein soll ihm ein Medikament zur Verfügung stellen, dessen Einnahme zum Tod führt. Diese Hilfestellung wurde im Jahr 2015 als „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten. Für unheilbar kranke Menschen bedeutete dies, dass sie keine Möglichkeit mehr hatten, sich selbstbestimmt und gewaltlos zu suizidieren. Helfende Ärzt:innen oder Vereine hätten sich damit strafbar gemacht. Helmut klagte gegen das Verbot. Und tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2020 für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Was vorher ein Verbrechen war, ist nun keins mehr. Helmuts Streit vor Gericht hat ihm die Freiheit zurückgegeben, den Zeitpunkt seines Todes zu wählen. Er erklärt Paulina, wie man Frieden schließt und was für ihn der beste Tod ist.
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