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3. Juni 2026

Red oder Green Flag

von Beyond Gossip

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01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

von Die Juristen

Also die einzige ErklĂ€rung, die theoretisch noch möglich wĂ€re, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren ĂŒber die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das mĂŒssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nĂ€mlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” fĂŒr die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MĂŒKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MĂŒKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).