Richtlinien von ARD und ZDF
für die Verbreitung des Jungen Angebots über Drittplattformen gemäß § 33 Abs. 5 S. 3 MStV
Präambel
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und das ZDF sind gemeinsam Träger und rundfunkrechtliche Veranstalter des Jungen Angebots. Das Junge Angebot stellt inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen zwischen 14 und 29 Jahren in den Mittelpunkt. Angesichts der Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppe erfolgt neben der Verbreitung des Jungen Angebots über eine zentrale Webpräsenz und über eine eigene App die Verteilung und zugleich Vernetzung unterschiedlicher Inhalte auf relevanten Drittplattformen. Für diesen Verbreitungsweg gelten in Umsetzung von § 11g Abs. 5 Satz 3 RStV folgende Richtlinien:
1.1 Zielgruppe und Erreichbarkeit
1.1. Das Junge Angebot soll Menschen zwischen 14 und 29 Jahren erreichen. Die Zielgruppe nutzt ein breit gefächertes Medienangebot, bei dem neben einer zeit- und ortsunabhängigen Nutzungsmöglichkeit die interaktive Nutzung im Vordergrund steht.
1.2. Das Junge Angebot soll auf die Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppe Rücksicht nehmen und jeweils geeignete Verbreitungswege nutzen, um die Zielgruppe zu erreichen. Die Zielgruppe nutzt zu Medienkonsum und –kommunikation schwerpunktmäßig Drittplattformen wie z.B. YouTube, Facebook, Instagram, Snapchat, Twitter, WhatsApp, Twitch usw. Die Inhalte des Jungen Angebots werden daher nicht nur über eine zentrale Website und eine App verbreitet, sondern sind gerade auch auf Drittplattformen zu finden.
1.3. Jede der Drittplattformen hat eine eigene Rolle, entsprechend der das Junge Angebot die Nutzerinnen und Nutzer mit seinen Inhalten erreicht. Ziel ist es, den Nutzerinnen und Nutzern der Plattformen jeweils ein passendes Angebot zu unterbreiten – das auch auf mobilen Endgeräten funktioniert. Die Drittplattformen stellen den Erstkontakt her, dienen zur Verbreitung der Inhalte sowie zur Interaktion und Kommunikation mit der Zielgruppe.
2. Inanspruchnahme von Drittplattformen
2.1. Der Einrichtung einer Präsenz auf Drittplattformen wird ein redaktionelles Konzept zugrunde gelegt. Die Entscheidung für die Nutzung von Drittplattformen sowie über deren Auswahl erfolgt nicht beliebig, sondern auf der Grundlage einer journalistischredaktionellen Entscheidung. Sie orientiert sich dabei an der Nutzungswirklichkeit der 14- bis 29-Jährigen und bedarf einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung. Plattformen, die nach Funktionalität, Nutzerkreis und Reichweite vergleichbar sind, sollen gleich behandelt werden.
2.2. Die unterschiedlichen Formate des Jungen Angebots auf den verschiedenen Plattformen und Ausspielwegen sollen wiederkennbar und untereinander verbunden sein. 2.3. Durch das Junge Angebot werden angekaufte Spielfilme und Folgen von Fernsehserien nicht auf Drittplattformen verbreitet. Programmankündigungen bzw. Teaser, die auf diese Inhalte hinweisen, bleiben zulässig.
2.4. Auf Drittplattformen werden grundsätzlich keine Inhalte exklusiv vorgehalten; die Inhalte finden sich immer auch im eigenen Portal des Jungen Angebots. Bloße formatbegleitende Inhalte können auf einzelne Drittplattformen zugeschnitten sein und dort exklusiv verbreitet werden. Es erfolgt keine exklusive Einstellung von eigenoder auftragsproduzierten Inhalten auf bestimmten Drittplattformen.
3. Grundsätze der Nutzung
3.1. Verfügbare Einstellungsmöglichkeiten der Drittplattformen werden vom Jungen Angebot so genutzt, dass eine verbraucherfreundliche Anwendung, insbesondere im Sinne des Daten- und Jugendmedienschutzes, gewährleistet ist.
3.2. Ein verbraucherfreundliches Umfeld soll, soweit erforderlich und möglich, durch bilaterale Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern sichergestellt werden.
3.3. Präsenzen des Jungen Angebots auf Drittplattformen sind mit einem Impressum zu kennzeichnen. Dabei soll ergänzend die spezifische Verantwortlichkeit des Drittplattformbetreibers für die Nutzerin und den Nutzer transparent dargestellt werden.
3.4. In der Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern zeigt sich das Junge Angebot dialogbereit, offen für Feedback und serviceorientiert. Diskussionen auf den vom Jungen Angebot betriebenen Präsenzen sind explizit erwünscht und werden gefördert. Um diese zu ermöglichen und inhaltlich gewinnbringend zu gestalten, erlässt das Junge Angebot für die interaktive Kommunikation einen Verhaltenskodex (Netiquette) und setzt diesen durch geeignete Maßnahmen durch. Rechtswidrige oder beleidigende Kommentare erfordern eine unverzügliche und konsequente Reaktion.
4. Vermeidung von Werbung
4.1. Die Verbreitung des Jungen Angebots auf Drittplattformen soll in einem möglichst werbe- und sponsorenfreien Umfeld erfolgen. Entsprechende Einstellmöglichkeiten der Plattform sind durch das Junge Angebot entsprechend zu nutzen. Soweit erforderlich und möglich, soll dies durch bilaterale Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern sichergestellt werden.
4.2. Pre-, Mid- und/oder Post-Roll-Werbung sowie kommerzielle Überblendungen sind zu vermeiden. Plattformspezifische Konfliktfälle, die zu einer Einblendung von Werbung führen (Monetarisierung durch Dritte), sind durch das Junge Angebot unverzüglich zu lösen.
4.3. Das Junge Angebot darf Inhalte nicht als exklusiven Bestandteil kostenpflichtiger Dienste von Drittplattformen verbreiten.
5. Datenschutz
5.1. Das Junge Angebot achtet bei der Verbreitung seiner Inhalte auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Nutzerdaten.
5.2. Soweit eine Verbreitung über Drittplattformen erfolgt, liegt die Verantwortung für die Datenverarbeitung nach gegenwärtiger Rechtslage beim jeweiligen Drittplattformbetreiber. Die Datenverarbeitung richtet sich demnach regelmäßig nach Bundesdatenschutzgesetz sowie den darüber hinausgehenden datenschutzrechtlichen ergänzenden Regelungen.
5.3. Das Junge Angebot informiert in seinem datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereich mit größtmöglicher Transparenz über die Datenverarbeitung bei Nutzung seiner Angebote. In einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache erklärt das Junge Angebot, welche Daten wie und zu welchem Zweck genutzt werden. Im Hinblick auf die Verbreitung der Angebote auf Drittplattformen verweist das Junge Angebot sichtbar und mit Hinweis auf abweichende datenschutzrechtliche Verantwortung auf die Datenschutzinformation der Drittplattformen. Dabei differenziert das Junge Angebot zwischen den einzelnen Drittplattformbetreibern.
5.4. Soweit Inhalte von Drittplattformen in das eigene Angebot aufgenommen werden (sog. Embedding), überprüft das Junge Angebot die Möglichkeit datenschutzfreundlicher Voreinstellungen, um einen Datentransfer an den Drittanbieter soweit möglich zu vermeiden bzw. einzuschränken.
5.5. Bei der Verwendung von Plugins nutzt das Junge Angebot zur Vermeidung von einem ungewollten Nutzerdatentransfer an die Drittplattform datenschutzfreundliche Lösungen wie z.B. die sog. „Zwei-Klick-Lösung“.
5.6. Das Junge Angebot steht bei der Realisierung und Verbreitung seiner Angebote in enger Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten von ARD und ZDF. Zur Konkretisierung dieser Richtlinien sowie der gesetzlichen Vorgaben wird es die Leitlinien des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Datenschutz in den Telemedien- und Social-Media-Angeboten der Rundfunkanstalten heranziehen.
6. Jugendmedienschutz
6.1. Das Junge Angebot achtet bei der Verbreitung seiner Inhalte auf die Einhaltung der jugendmedienschutzrechtlichen Vorgaben. Dies gilt auch für die Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen.
6.2. Inhalte, bei denen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 JMStV eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren anzunehmen ist (Inhalte der Kategorie Ü-18), werden vom Jungen Angebot weder im eigenen Portal noch über Drittplattformen verbreitet.
6.3. Inhalte, bei denen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 JMStV eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist (Inhalte der Kategorie Ü-16), werden nicht über Drittplattformen zum dortigen direkten Abruf verbreitet.
6.4. Inhalte gemäß Ziffer 6.3 werden im eigenen Portal des Jungen Angebots entsprechend der Zeitsteuerung gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 JMStV verbreitet. Auf Drittplattformen kann für diese Inhalte ein Link hinterlegt werden, der die abrufenden Nutzerinnen und Nutzer auf das Portal des Jungen Angebots und die dortige Zeitsteuerung gemäß Satz 1 führt.
6.5. Unter Bezugnahme auf die Zielgruppe gemäß Ziffer 1.1 findet eine Verbreitung der Inhalte über speziell an Kinder gerichtete Drittplattformen zum dortigen direkten Abruf nur statt, wenn die betreffenden Inhalte für Kinder geeignet sind.
6.6. Das Junge Angebot steht bei der Realisierung und Verbreitung seiner Angebote in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF. Zur Konkretisierung dieser Richtlinien sowie der gesetzlichen Vorgaben wird es die ARD/ZDF-Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes heranziehen.