
20. Februar 2026
Google-Suchanfragen: Jura-Edition
Kleine Zusatzinfo: Letztlich entscheidet das Standesamt darüber, ob ein Vorname ins Geburtenregister eingetragen wird oder nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PStG). Dabei können die Eltern den Namen grundsätzlich frei wählen. Das Standesamt schreitet aber ein, wenn der Name das Kindeswohl gefährden würde. Das kann zum Beispiel sein, wenn das Kind wegen seinem Namen vermutlich gehänselt würde. Oder eben, wenn der Name immer eine negative Assoziation hervorrufen würde. Das kann bei Adolf im Einzelfall – wie im Beispiel aus dem Video – der Fall sein, muss es aber unserer Ansicht nach nicht, weil Adolf auch vor der NS-Zeit ein gebräuchlicher Name in Deutschland war. Wir konnten auch keine Entscheidungen von Standesämtern oder Gerichten finden, laut denen der Name pauschal abgelehnt werden muss.
Die Juristen
"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch über eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.
20. Februar 2026
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Kleine Zusatzinfo: Letztlich entscheidet das Standesamt darüber, ob ein Vorname ins Geburtenregister eingetragen wird oder nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PStG). Dabei können die Eltern den Namen grundsätzlich frei wählen. Das Standesamt schreitet aber ein, wenn der Name das Kindeswohl gefährden würde. Das kann zum Beispiel sein, wenn das Kind wegen seinem Namen vermutlich gehänselt würde. Oder eben, wenn der Name immer eine negative Assoziation hervorrufen würde. Das kann bei Adolf im Einzelfall – wie im Beispiel aus dem Video – der Fall sein, muss es aber unserer Ansicht nach nicht, weil Adolf auch vor der NS-Zeit ein gebräuchlicher Name in Deutschland war. Wir konnten auch keine Entscheidungen von Standesämtern oder Gerichten finden, laut denen der Name pauschal abgelehnt werden muss.
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