Ich will dich f1**en - Belästigung mit Worten erlaubt?
„Sieh’s doch als Kompliment“ - oder wie genau meint der Bundesgerichtshof das, wenn er sagt, dass solche Aussagen nicht strafbar sind? Die Antwort ist bisschen komplizierter: Laut Bundesgerichtshof verletzen die Aussagen, um die es in der Entscheidung ging, nämlich (in erster Linie) die seggsuelle Selbstbestimmung des Opfers und nicht seine Ehre. Kann man auch anders sehen. Das Strafgesetz der Beleidigung in § 185 StGB schützt aber nur die Ehre. Für die seggsuelle Selbstbestimmung gibt es eigene Gesetze, nämlich die §§ 174 ff. StGB. Aus Sicht des BGH passt die Beleidigung deshalb nicht auf solche Fälle. Das heißt aber nicht, dass das Gericht der Meinung ist, es wäre okay, sowas zu sagen. Es heißt nur, dass es ein Gesetz, was solche Aussagen verbietet, aktuell eben (noch) nicht gibt. Seggsuelle Belästigung ist gemäß § 184i StGB strafbar, wenn es Körperkontakt gab. Gegenüber Kindern kann man sich auch ohne Körperkontakt unter den Voraussetzungen von § 176a StGB strafbar machen.