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7. Mai 2026

FitX kündigen? Meine wilde Idee!

Klingt wild, KANN aber klappen! Wichtig: Es ist nicht sicher, ob das funktioniert. Am 21. Mai ist die Verhandlung beim Gericht in der letzten Instanz – das Gericht davor hat noch für das Gym entschieden. Das Ding ist aber: Wenn das Gericht jetzt sagt, dass der Kündigungsbutton so unzulässig ist, könnte FitX das natürlich schnell korrigieren – und ab dann gibt es das Sonderkündigungsrecht nicht mehr.

Die Juristen

"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch über eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.

Die Juristen gibt es auch hier:

7. Mai 2026

FitX kündigen? Meine wilde Idee!

Klingt wild, KANN aber klappen! Wichtig: Es ist nicht sicher, ob das funktioniert. Am 21. Mai ist die Verhandlung beim Gericht in der letzten Instanz – das Gericht davor hat noch für das Gym entschieden. Das Ding ist aber: Wenn das Gericht jetzt sagt, dass der Kündigungsbutton so unzulässig ist, könnte FitX das natürlich schnell korrigieren – und ab dann gibt es das Sonderkündigungsrecht nicht mehr.

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vor 7 Tagen01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

Also die einzige Erklärung, die theoretisch noch möglich wäre, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren über die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das müssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nämlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” für die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MüKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MüKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).